* * * BEGINN DES KONZEPTVORSCHLAGS (54 Zeilen) * * * Kompetenzkooperationen (Übersicht in Stichpunkten) Inhalt: 1. Definition "Kompetenz" in diesem Konzeptvorschlag 2. Merkmale einer Kooperation im Sinne dieses Konzeptes 3. Regelung von Verantwortung und Haftung 4. Gesundheitliche Aspekte und Effektivität 5. Organisation der Datengrundlage 1. Definition "Kompetenz" in diesem Konzeptvorschlag Alle drei Teile zusammen vertreten durch jede einzelne Fachkraft: + Fachwissen + passender Erfahrung in der Anwendung dieses Fachwissens + Übersicht über die angrenzenden Bereiche zum eigenen Fachbereich Das Wort "Kompetenzkooperation" ist lediglich ein Kunstbegriff, da "Kompetenz" eine abstrakte Bezeichnung ist, die niemals wie eine Person kooperieren könnte. ;-) 2. Merkmale einer Kooperation im Sinne dieses Konzeptes Kompetenzkooperationen sind meistens Organisationen, Abteilungen und Team übergreifende Kooperationen. Sie werden jedoch nur temporär aufgebaut und genutzt. Ihre Existenzdauer sollte möglichst kurz sein, damit Kompetenzkooperationen keine Konkurrenz zu den anderen Personalstrukturen darstellen. Der Zweck dieser Kooperationen einen alternativen Alternativen Arbeitsprozess anwenden zu können, wenn wichtige Entscheidungsträger nicht greifbar sind. Die Kompetenzen des Entscheidungsträgers müssen deshalb für jede einzelne Entscheidung mit einer Zusammenstellung von passend kompetenten Mitarbeitern (intern und extern) kompensiert werden. Es kann durchaus gängige Praxis sein, dass bestehende Kooperationen für die nächste Entscheidung nur noch angepasst werden und ein Großteil in der Arbeitsrunde verbleibt. 3. Regelung von Verantwortung und Haftung Während die Verantwortung klar einem Entscheidungsträger auferlegt werden kann, besteht bei temporären Kompetenzkooperationen ein Problem darin, wer für den Schaden durch Fehlentscheidungen in solchen Kooperationen haften soll bzw. wer die Verantwortung übernimmt. Die Kooperation ist lediglich eine lose organisatorische Einheit und keine juristische Person oder ähnliches. Aus dem Grund schlage ich vor, dass die Verantwortung beim Mitarbeiter liegt, der in der Kooperation frei entscheiden kann, egal welcher Organisation, Abteilung oder Team angehört. Für die Haftung würde ich die Organisation heranziehen, der dieser Mitarbeiter angehört. Zur Risikominimierung sollten die Führungskräfte wie z. B. Team- und Abteilungsleiter diesen Mitarbeiter entsprechend führen, unterstützen und für geeignete Weiterbildungen sorgen 4. Gesundheitliche Aspekte und Effizienz Trotz etlicher Kooperationen parallel hat die sequenzielle Abarbeitung für den einzelnen Mitarbeiter und Beteiligten an den Kooperationen Vorrang. Die Problematik in der Kürze dargestellt: Durch den kurzzeitigen Wechsel zwischen den Themen verschiedener paralleler Kooperationen des Mitarbeiters ist fortlaufend eine gewisse Zeit die Umstellung von einem Thema zum anderen notwendig. Diese Umstellungen können unnötig viel Zeit und Kraft kosteten, die in aktiver Problemlösungsfindung oder in der Umsetzung dann fehlen. Vor allem täte das verlangte Multitasking zu unnötigem Stress führen mit den Folgen von Konzentrationsstörungen und Arbeitsfehlern. Zur Durchsetzung der sequenziellen Abarbeitung sollten die Führungskräfte der Teams oder Abteilungen, denen die betroffenen Mitarbeiter gemeinsam einer Kooperation angehören, untereinander organisatorische Vereinbarungen treffen. Die Zusammenarbeit innerhalb der Kooperation sollte möglichst mit einem Minimalaufwand für die einzelnen Beteiligten geschehen. Möglicherweise genügen zwei oder drei E-Mails. Um langes "E-Mail-Ping-Pong" zu vermeiden, sollte ein Telefonat vorgezogen werden. Um zeitaufwendige Arbeitsplatzwechsel zu vermeiden, sollte vorab geprüft werden, ob eine Konferenz mit physischer Präsenz tatsächlich notwendig ist. Ein extremes Negativbeispiel: Ein täglicher Marathon durch Präsenz- und Telefonkonferenzen hält von der Arbeit an der Umsetzung ab, die als Lösung in den Konferenzen zuvor besprochen wurde. 5. Organisation der Datengrundlage Zum späteren Nachvollziehen der jeweiligen Entscheidungsfindung empfehle ich eine zentrale Speicherung der Daten und Dokumente. Wenn die zentrale Speicherung für mehrere Organisationen, sprich Unternehmen und Betriebe, die Daten und Dokumente abzudecken hat, sollte ein externer Storage-Spezialist (IT-Unternehmen) damit beauftragt werden, der dann auch die Datensicherheit zu gewährleisten hat. Definition "Datensatz" in diesem Konzept: - Daten und Dokumente zu jeder einzelnen Kooperation - Daten und Dokumente eventuell sogar jeder einzelner gefundener Entscheidung oder dem protokollierten Abbruch mit fehlender Entscheidung in der gleichen Kooperation Speicherung in zwei Stufen: Stufe 1 ==> Zuerst Speicherung der Daten und Dokumente jeder einzelnen Kooperation oder eventuell sogar jeder Entscheidung nach Datum oder nach einem fachlichen Kriterium für den schnellen Zugriff durch alle Beteiligte der Kompetenzkooperation Stufe 2 ==> Später Archivierung mit beschränkter Zugriffsmöglichkeit, damit der Schnellzugriff übersichtlich und performant bleibt Stufe 3 ==> Dann nur noch in externen Backups der File Server, aus denen sich Dateien in besonderen Fällen nur noch durch IT-Admins ganz oder partiell manuell zur Verfügung stellen lassen * * * ENDE DES KONZEPTVORSCHLAGS (54 Zeilen) * * *